Überregional in Sachsen-Anhalt arbeitend, liegt der Hauptschwerpunkt der Ausrichtung der Kanzlei im Bereich des Arbeitsrechts. Dazu gehört die Beratung und Prozessvertretung im Individualarbeitsrecht (Kündigung, Lohnforderungen, Zeugnis, Urlaub,…) als auch im kollektiven Arbeitsrecht (Beratung und Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten, bei Beschlussverfahren, vor Einigungsstellen, bei Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen, tarifrechtlichen Fragen, Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, usw.).
Einen weiteren Ausrichtungsschwerpunkt bildet das öffentliche Dienstrecht, insbesondere der tarifvertragliche Teil (TV-L, TVöD, EntGO TV-L und TVöD, BAT, MT-Arb, BMTG, AVR Caritas, AVR Diakonie, MAVO, MVG…) und das Beamtenrecht (BeamtStG, BBG, LBG LSA,…) und Konkurrentstreitverfahren.
Rechtsanwalt Frank Schröder ist Mitautor des Kommentars zum PersVG des Landes Sachsen-Anhalt.